Gesetze / Bausparkassen-Verordnung
BausparkV§ 6 Tarifgenehmigungsanträge und Anträge auf Genehmigung von Bestandsübertragungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauSparkV%202015/6#abs-1 (1) Die Bausparkasse hat Anträgen auf eine Genehmigung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach § 14 Absatz 3 des Gesetzes über Bausparkassen insbesondere die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Die Unterlagen können auch in elektronischer Form bei der Bundesanstalt vorgelegt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauSparkV%202015/6#abs-2 (2) Die Bausparkasse hat Anträgen auf eine Genehmigung nach § 14 Absatz 1 des Gesetzes über Bausparkassen insbesondere die folgenden Unterlagen beizufügen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BauSparkV%202015/6#abs-3 (3) § 2 Absatz 8 bleibt von den Absätzen 1 und 2 unberührt.